Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KVP Media – Werbeagentur
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der kvp Media, Inhaber: Daniel Ostvald & Thilo Gary, Heinkelstr. 40, 73033 Göppingen, kontakt@kvpmedia.de, +49 (0) 176 648 33 525, (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
(1) Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webseitenerstellung, Einrichtung und Beratung zu Google Ads Kampagnen, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie Betreuung von Social-Media-Kanälen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag.
(2) Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Agentur, durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand aufgrund von Änderungswünschen des Kunden wird gesondert vergütet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Zugangsdaten) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für die Abstimmung und Freigabe von Leistungen verantwortlich ist.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Die Agentur ist berechtigt, den vereinbarten Zeitplan entsprechend anzupassen und den Mehraufwand gesondert zu berechnen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Abweichungen schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
§ 4 Abnahme und Mängelrügen
(1) Bei Werkleistungen (z.B. Webseitenerstellung) ist der Kunde zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme oder Ingebrauchnahme, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht der Agentur das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Webseiten, Grafiken, Texte, Kampagnen) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Das Urheberrecht verbleibt bei der Agentur bzw. deren Mitarbeitern oder Subunternehmern.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Eine Weitergabe, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(4) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Werke Dritter (z.B. Stockfotos, Plugins) verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die Agentur wird den Kunden auf etwaige Nutzungseinschränkungen hinweisen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen in angemessenem Umfang als Referenz zu nennen und zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, sind 40% der Vergütung bei Auftragserteilung, 30% bei Erreichen eines vertraglich definierten Meilensteins und 30% nach Abnahme fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
(4) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das von der Agentur angegebene Konto. Andere Zahlungsmethoden bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
(5) Skonti oder Rabatte werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
§ 7 Zahlungsverzug, Mahngebühren und Sperrung von Leistungen
(1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale von 40 Euro je fälliger Rate erhoben.
(2) Für jede Mahnung kann die Agentur eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro berechnen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder bereits erbrachte Leistungen (z.B. Abschaltung von Webseiten, Sperrung von Zugängen) vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
(4) Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und deren Abnahme.
(2) Verträge über laufende Leistungen (z.B. Betreuung, Wartung, Hosting) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung nachhaltig verletzt oder sich in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen befindet.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 9 Einsatz von Subunternehmern und Drittleistern
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer oder Drittleister einzusetzen. Die Agentur bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, wird die Agentur mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
(3) Der Einsatz von Subunternehmern, die Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhalten, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
(1) Die Agentur haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(5) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(3) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 12 Referenznennung und Werberechte
(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo als Referenz auf ihrer Website und in anderen Werbematerialien zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Die Einwilligung zur Referenznennung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 13 Streitbeilegung, Mediation
(1) Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.
(2) Vor der Anrufung eines ordentlichen Gerichts werden die Parteien versuchen, die Streitigkeit im Rahmen eines Mediationsverfahrens beizulegen. Scheitert die Mediation, steht der Rechtsweg offen.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur ausschließlicher Gerichtsstand.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(3) Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
